Agrarland OÖ

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Vorbeikommen, informieren, diskutieren

„Das Beste fürs Land kommt aus unserer Hand“ lautet das Motto der oberösterreichischen Bäuerinnen und Bauern. Das Agrarland Oberösterreich präsentiert sich während der Rieder Messe in der BAUERNMARKTHALLE 28 mit agrarischen Beratungsständen, einem informativen Bühnenprogramm und gilt als Geheimtipp für gutes Essen und Trinken.

KOCHSHOW AUF DER BÜHNE

Täglich drei Mal, um 11.30 Uhr, um 13 Uhr und um 15.30 Uhr, gibt es das Schau-Kochen „Lebensmittel aus besten Händen“ zum Gusto-Holen mit Premium-Lebensmitteln der oberösterreichischen Landwirtschaft.

  • 11:30 Uhr: Steaks von der CultBeef Kalbin
    (Mario Lehenbauer – Rinderbörse)
  • 13:00 Uhr: Gesmokter Schlögl von Schaf & Ziege
    (Thomas Wieser – Grillstaatsmeister)
  • 15:30 Uhr: Veredelte Feinkostprodukte vom Gustino-Strohschwein
    (VLV-Schweinebörse)

 

GENUSSLAND-GLÜCKSRAD

Drehen und sofort gewinnen: um 10.30 Uhr, um 12.30 Uhr und um 15 Uhr werden am Genussland-Glücksrad Sofortgewinne aus dem Genussland-Warensortiment verlost. Zu gewinnen gibt es auch etwas bei der FAMILIENPASS-Station in der Halle 28.

AGRARISCHE BERATUNG

Die Expertinnen und Experten der Abteilung Land- und Forstwirtschaft stehen zu allen Agrarförderungsfragen sowie zu Wald- und Forstthemen zur Verfügung. Die Abteilung ländliche Neuordnung präsentiert sich ebenso wie die agrarische Bildung mit den Fachschulen und den Höheren Bundeslehranstalten. Sozialversicherungsrechtliche Beratung wird von der SVS angeboten.

BETRIEBSVORSTELLUNGEN

Bäuerliche Genussland-Produzenten geben zwei Mal täglich, um 11 Uhr und um 13.30 Uhr, mit Betriebsvorstellungen und Produktverkostungen Einblick in ihre Erfolgsgeschichte. Die Details können beim täglichen Agrarstammtisch ab 14 Uhr diskutiert werden.

BAUERNMARKTHALLE 28

Foto: ©Grilnberger

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REGELN FÜR IHREN MESSEBESUCH
(Kinder ab 12 Jahre)

Der Test darf im Falle eines Antigentests nicht älter als 48 Stunden und im Fall eines PCR-Tests nicht älter als 72 Stunden sein. Auch ein behördlich erfasster Antigentest zur Eigenanwendung, der nicht älter als 24 Stunden ist, berechtigt zum Zutritt.

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